Das Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) ist eine kostenpflichtige Weiterbildung die in einigen Bundesländern von Deutschland angeboten wird und bietet die Möglichkeit, freiwillig sein Wissen und Können aus dem Unterricht der Fahrschule noch einmal zu reflektieren, zu festigen und zu erweitern. Das FSF wird in Fahrschulen angeboten, die dazu eine Lizenz besitzen. Der Fahrlehrer muss eine entsprechende Fortbildung absolviert haben, damit er seinen Schülern ein FSF anbieten darf. Genutzt werden kann es von Fahranfängern, welche mindestens 6 Monate eine Fahrerlaubnis auf Probe der Klasse B besitzen.

Es besteht aus einem theoretischen Teil (3 Gruppensitzungen à 90 Minuten), sowie einem praktischen Teil (1 Übungs- und Beobachtungsfahrt à 60 Minuten und weiteren praktischen Sicherheitsübungen). Die praktischen Sicherheitsübungen (PSÜ) werden von speziell ausgebildeten Moderatoren, meistens von Fahrsicherheitstrainern des DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) durchgeführt. Sie finden in der Regel auf Verkehrsübungsplätzen statt. Die PSÜ dauert in der Regel 240 Min. Sie ersetzt kein Fahr-Sicherheits-Training nach DVR-Richtlinien und ist mit diesem auch nicht zu vergleichen.

Durch die Teilnahme an einem FSF verkürzt sich die Probezeit um ein Jahr. Dies gilt auch für auffällig gewordene Fahranfänger, deren Probezeit bereits um 2 Jahre verlängert wurde.

Fahranfänger, die in den Bundesländern Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein ihren Erst-Wohnsitz haben, können die Probezeit nicht durch ein FSF-Seminar verkürzen. Teilnehmen können diese in den anderen Ländern zwar, es hat aber keine Auswirkung auf die Probezeit.